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LSG Bayern, 01.07.2004 - L 10 AL 13/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessungsgrundlage für Arbeitslosengeldanspruch; Fiktives Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Gehaltsgruppe V des Tarifvertrages der Bayerischen Metallindustrie; Feststellung der für die Bemessung des Arbeitslosengeld in Betracht kommenden Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 09.11.1999 - S 15 AL 177/97
- LSG Bayern, 01.07.2004 - L 10 AL 13/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 68/92
Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Mutterschaftsgeld - Erziehungsgeld - …
Auszug aus LSG Bayern, 01.07.2004 - L 10 AL 13/00
Der Leistungsanspruch ist daher an einem erzielbaren fiktiven Verdienst auszurichten (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 13). - BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 6/87
Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Berechnung - Wohnsitz - Bundesgebiet
Auszug aus LSG Bayern, 01.07.2004 - L 10 AL 13/00
Ausgangspunkt für die Bestimmung des erzielbaren Einkommens ist zunächst die Feststellung, für welche Beschäftigung der Kläger in Betracht kommt (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 42). - BSG, 09.11.1989 - 7 RAr 63/87
Auszug aus LSG Bayern, 01.07.2004 - L 10 AL 13/00
Ferner war zu beachten, dass eine Beschäftigung, in die der Kläger nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes nicht oder nur in Ausnahmefällen vermittelt werden konnte, außer Betracht zu bleiben hatte (BSG Urteil vom 09.11.1989 - 11/7 RAr 63/87; Heuer in Hennig/Kühl/Heuer, AFG, § 112 RdNr 45).